Konzeption


Vorbemerkung

Das vorliegende Programm wurde auf Basis der MWBO 2018 für die Zusatzweiterbildung Sexualmedizin und der entsprechenden Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) konzipiert. Alle aus der MWBO abgeleiteten Kriterien zur Erlangung des Zusatztitels Sexualmedizin werden durch das vorliegende Curriculum berücksichtigt, sodass nach erfolgreicher Prüfung vor einer Landesärztekammer die Zusatzbezeichnung Sexualmedizin geführt werden darf.

 

Konzeption und Durchführung gemäß MWBO 2018

Mindestanforderungen gemäß §11 MWBO sowie die Weiterbildungsinhalte zum Erwerb der Weiterbildungsbezeichnung

 

Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin

 

Definition

Die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Störungen oder Erkrankungen, welche die sexuellen Funktionen, das sexuelle und/oder partnerschaftliche Erleben und Verhalten sowie die geschlechtliche Identität betreffen, auch wenn diese infolge anderer Krankheiten und/oder deren Behandlung auftreten und/oder mit sexuellen Traumatisierungen verbunden sind.

Mindestanforderungen gemäß §11 MWBO

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich

  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in psychosomatische Grundversorgung oder Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie oder Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse und zusätzlich
  • 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sexualmedizin und zusätzlich
  • 120 Stunden Fallseminare unter Supervision.
  • Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
  • 50 Stunden themenzentrierte Selbsterfahrung

 

Die Kurs-Weiterbildung kann zeitlich parallel zur praktischen Weiterbildung absolviert werden. Sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung der Ärztekammer vorgelegt werden:

  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in psychosomatische Grundversorgung oder Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie oder Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse
  • 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sexualmedizin
  • 120 Stunden Fallseminare oder Zeugnis über 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten
  • Logbuch-Dokumentationen über alle in der Weiterbildungsordnung vorgegebenen Weiterbildungsinhalte

 

Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung

Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt. Die Fallseminare beschreiben eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung aller einzelnen Teilnehmer*innen, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten, anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.

 

Weitere Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung ist die Absolvierung von 50 Stunden themenzentrierter Selbsterfahrung. Die hier vorgestellte Kurs-Weiterbildung bietet die Möglichkeit, berufsbegleitend im Laufe von ca. zwei Jahren durch kontinuierliche Teilnahme den Zusatz-Weiterbildungstitel „Sexualmedizin“ zu erlangen. Das Log-Buch wurde von der ÄKN erstellt und dient der Dokumentation. Psychologen:innen können den Kurs ebenfalls als Fortbildung absolvieren und durch eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung das Zertifikat „Sexualtherapie“ erwerben.